Business-Strategien & Umsetzung für langjährige & vielseitige Solopreneure

Monika Birkner www.monikabirkner.de Foto Igor Link www.fotografie-link.com
Juli 17, 2025

[UPDATE v. 17.07.2025]  Endlich gibt es das langerwartete Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und der Zulassungspflicht durch die ZFU (Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht)

In diesem Beitrag (keine Rechtsberatung) bekommst du die wesentlichen Informationen, um das Thema ganzheitlich und unternehmerisch anzugehen.

Der Beitrag enthält:

  • die Highlights aus dem Urteil des BGH vom 12.06.2025 (III ZR 109/24)
  • ein  Interview mit Katrin Täubig zu ihren Erfahrungen mit der ZFU-Zertifizierung ihres Kurses "Stilsicher einrichten!"
  • Anregungen für dein strategisches Vorgehen & dein Mindset
  • weitergehende Überlegungen, die über die juristische und unternehmerische Betrachtung für das eigene Business hinausgehen

I. Was ist Fernunterricht im Sinne des Gesetzes?

Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder über wiegend räumlich getrennt sind (Nr. 1) und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen (Nr. 2).

II. Was wird durch das Urteil klargestellt?

  • Das Gesetz ist auch auf Unternehmer anwendbar.
  • Wieweit es um Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten geht oder um Unterstützung durch Coaching, Mentoring, Beratung etc. , richtet sich nach der vertraglichen Grundlage, nicht nach der tatsächlichen Gestaltung.
  • Ob auch Coaching-, Mentoring- und ähnliche Verträge, die mehr auf persönliche Begleitung gerichtet sind, unter das Gesetz fallen, bleibt offen. Denn im entschiedenen Fall stand lt. Vertragsgestaltung die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten im Vordergrund.
  • Das FernUSG verlangt überwiegende räumliche Trennung zwischen Anbieter und Lernendem. Im entschiedenen Fall wurde diese bejaht, weil die asynchronen Anteile, zum Beispiel durch Lernvideos, überwogen. Wichtig: Auch die regelmäßigen Online- Calls wurden aufgrund der Aufzeichnungen als asynchron eingestuft, so dass im Prinzip nur physische Präsenz oder reine Live-Calls als synchrone Maßnahmen übrig bleiben.
  • Für das Merkmal der Lernerfolgskontrolle kommt es ebenfalls auf die vertragliche Regelung an. Schon eine einzige Möglichkeit reicht dafür aus. Ob eine Lernkontrolle tatsächlich erfolgt, ist unerheblich.

III. Quellen & weitere Ressourcen

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.06.2025 (III ZR 109/24)

Leicht verständliche Kurz-Zusammenfassung

Einschätzung durch Rechtsanwalt Herzog 

RA Arno Lampmann, der auf die Risiken für das Geschäftsmodell auch seriöser Coaches hinweist und die Notwendigkeit der sorgfältigen Prüfung und Gestaltung

RA Daniel Loschelder mit übersichtlicher, prägnanter Einordung und Handlungs-Tipps

Rechtsanwältin und Legal Coach Dr. Geertje Tutschka MCC mit Hinweisen zur Unterscheidung von Coaching und Wissensvermittlung

IV. Erste Einschätzung

Positiv ist auf jeden Fall, dass jetzt deutlich mehr Rechtssicherheit besteht. Bislang gab es eine Reihe von widersprüchlichen Urteilen der Oberlandesgerichte.

Auf der Basis können - und sollten - nun bestehende Verträge überprüft und weitere Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Welche Maßnahmen das sind, wird im Einzelfall zu klären sein.

Mittlerweile gibt es viele Anwälte, die sich auf diesem Gebiet auskennen.

Auf der anderen Seite ist aus meiner Sicht auch kein Anlass für überstürztes Handeln. Sondern wie immer im Unternehmerleben ist es wichtig, kühlen Kopf zu bewahren und erst einmal die verschiedenen Gestaltungs- und Handlungs-Möglichkeiten auszuloten.

Die ZFU-Zulassung - von vielen gefürchtet - kann sich dabei durchaus positiv auswirken. Das zeigt mein Interview mit Katrin Täubig.

V. Interview mit Katrin Täubig zu ihren Erfahrungen mit der ZFU-Zulassung ihres Kurses "Stilsicher einrichten!"

Ich freue mich sehr, dass sich Katrin Täubig, bekannt durch ihre Healing Home Design Formel, bereit erklärt hat, in dem folgenden Interview ihre Erfahrungen mit der ZFU-Zulassung ihres Kurses "Stilsicher einrichten!" zu schildern. 

1. Katrin, dein Kurs "Stilsicher einrichten!" ist seit Juni 2021 bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen. Was war deine Motivation für die Zulassung? 

Ich habe mich während der Konzeption des Kurses bereits mit rechtlichen Fragen in dieser Sache beschäftigt und bin auf das Thema Fernunterricht gestoßen. Mir war schnell klar, dass mein Kurs, der übrigens klar als Weiterbildung konzipiert ist, zulassungspflichtig sein würde. Hinzukommt, dass auch meine Wettbewerber diese Zulassung haben, weshalb ich ihnen „auf Augenhöhe“ begegnen wollte. 

2. Welche Effekte hat die Zulassung, zum Beispiel bei der Kundengewinnung? 

Tatsächlich relativ große. Viele Kursteilnehmerinnen sagen, dass Sie meine Weiterbildung buchen, weil sie staatlich geprüft und zugelassen ist. Sie erkennen das Siegel als Qualitätsmerkmal an. Was aber noch viel interessanter ist: Die Zulassung durch die ZFU macht den Kurs förderfähig. Teilnehmerinnen, die sich beruflich umorientieren oder ihr Tätigkeitsfeld erweitern wollen, haben im Rahmen von (EU-)Förderprogrammen bis zu 100% der Kursgebühr erstattet bekommen.

3. Wie lief der Prozess ab und wie aufwändig war er? Wie sind deine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der ZFU? 

Ich muss zugeben, dass der Prozess mega aufwendig war. Ich habe mehrere Tage benötigt, um die gewünschten Unterlagen zusammenzustellen und alle Dokumente bei der ZFU hochzuladen. Meine Ansprechpartner dort waren aber super freundlich und hilfsbereit. Fragen wurden zügig beantwortet und wenn ich heute unsicher bin, wie zum Beispiel bei Aktualisierungen des Kurses zu verfahren ist, melde ich mich dort und bekomme relativ schnell ein Feedback. 

4. Würdest du diesen Schritt heute noch einmal tun? Weshalb ja oder weshalb nein? 

Ja, ich würde es auf jeden Fall wieder so machen. Das Siegel verschafft mir einen Vorteil für Marketing und Verkauf. Und zugegebenermaßen war ich auch echt stolz, dass mein Kurs, den ich von A bis Z allein konzipiert und designt habe, von den externen Gutachtern, die die ZFU für die Zulassung beauftragt, als pädagogisch und didaktisch einwandfrei eingestuft worden ist. Was ich aber auch sagen muss: Natürlich sollte das Fernunterrichtsgesetz, welches ja wohl aus den 70er Jahren stammt, einmal überarbeitet und an die heutige Zeit angepasst werden.

ZFU Screenshot v. 30..05.2023 Kurs Katrin Täubig https://www.healinghomedesign.de/online-kurs-stilsicher-einrichten.html

Screenshot v. 30.05.2023: ZFU-zugelassener Kurs "Stilsicher einrichten!" von Katrin Täubig
auf der Seite https://www.healinghomedesign.de/online-kurs-stilsicher-einrichten.html


Das Urteil des OLG Celle fiel genau in die Zeit meiner Zusammenarbeit mit Katrin Täubig. Zu der Zeit hatte sie ihren Kurs bereits seit längerem und auch eine Reihe von Angeboten. Über die strategische Gestaltung ihres Gesamt-Portfolios an Angeboten und weitere Themen äußert sie sich in dem Interview über unsere Zusammenarbeit.

VI. Deine Kunden & dein Marketing: Risiko-Begrenzung & Chancen

Wie schon erwähnt: Die Situation rein juristisch zu betrachten, greift aus meiner Sicht zu kurz.

Vor allem kann darunter die Kundenperspektive leiden.

Doch diese ist besonders wichtig.

Was nützt dir ein Kurs, der vielleicht zulassungsfrei ist, aber der deinen Kunden nicht wirklich weiterhilft?

Und umgekehrt: Je mehr dein Angebot die Erwartungen der Kunden erfüllt oder übererfüllt, desto geringer sind die Risiken, dass deine Kunden ihr Geld zurückverlangen.

Ideal und anstrebenswert ist natürlich, dass juristische Aspekte und Kundenperspektive sich nicht "beißen", sondern du allem gerecht werden kannst.

Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel:

  • Wie kannst du deine Formate in Zukunft so gestalten, dass deine Kunden damit glücklich sind und du rechtlich auf der sicheren Seite bist (soweit sich das heute überhaupt absehen lässt)? 
  • Welche ganz neuen Formate kannst du entwickeln?
  • Wie kannst du die Qualitätssicherung deiner Angebote verbessern?
  • Was sollte sich bei der Beschreibung deiner Angebote ggf. ändern, so dass du diejenigen Kunden gewinnst, für die die Angebote ideal sind?
  • Wie kannst du in dein Marketing noch mehr vertrauensbildende Maßnahmen einbauen, so dass deine Kunden dich und deine Arbeitsweise schon vorab kennen und von daher eine fundierte Entscheidung treffen können?
  • Für welche Angebote könnte eine ZFU-Zulassung sich ggf. positiv auswirken (s. das Interview mit Katrin Täubig oben)

Extra Tipp:

Wenn du für neue Kurse die Zulassungs-Hinweise der ZFU zugrunde legst, kann das zum einen die Qualität noch verbessern. Darüber hinaus bist du gerüstet für etwaige Rechtsstreitigkeiten in der Zukunft. 

VII. Dein Geschäftsmodell & Marketing: Risikobegrenzung & neue Chancen

Aus meiner Sicht reicht es nicht aus, nur auf die Kurse zu schauen, sondern auf das gesamte Geschäftsmodell, wie wir es auch in meiner Zusammenarbeit mit Katrin Täubig getan haben.

Zu den Kriterien für ein gesundes Geschäftsmodell gehört auch, dass es "wetterfest" ist. 

Das heißt, dass es unter unterschiedlichen äußeren Rahmenbedingungen funktioniert.

  • Angesichts der unsicheren Rechtslage erscheint es noch wichtiger, beim Geschäftsmodell auf eine Risikostreuung zu achten und verschiedene Kategorien/Formate von Angeboten zu haben. Vielleicht sind dabei sogar ganz neue Formate, die es heute noch gar nicht gibt.
  • Was sich auch empfiehlt:  Die Rücklagen zu erhöhen, um für mögliche Rückzahlungsansprüche oder Abmahnungen gerüstet zu sein.
  • Auch die schon erwähnten Maßnahmen der Qualitätssicherung von Angeboten und vertrauensbildende Maßnahmen im Marketing helfen zum einen, etwaige Risiken zu reduzieren. Außerdem können sich dadurch neue Chancen ergeben, die Kunden zu erreichen, die von deinen Leistungen besonders profitieren.
  • Das Marketing ist auch wichtig, um dich von den schwarzen Schafen abzugrenzen, die es in jeder Branche gibt. Auch das wird in Zukunft wichtiger sein denn je. Denn Menschen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, sind erst einmal misstrauisch. 

VIII. Die politische Ebene

Ich denke, aus dem Vorherigen geht deutlich hervor

  • dass es wichtig ist, sich den neuen Herausforderungen mit Ruhe und Besonnenheit zu stellen
  • sich über die juristischen Aspekte zu informieren, aber sie nicht zum einzigen Maßstab für deine Entscheidungen zu machen
  • ganzheitlich unter allen denkbaren Aspekten an die Thematik heranzugehen und dabei die Risiken zu begrenzen und gleichzeitig neue Chancen aktiv zu suchen und zu nutzen (Motto: #StrongerThanBefore).

Gleichwohl denke ich, dass trotz allem die Handlungsspielräume begrenzt sind, weil das Gesetz von 1976 ist und sich mittlerweile einfach so viel geändert hat.

Ich halte die Zeit für gekommen, auch die politische Ebene in Betracht zu ziehen.

Von alleine wird sich das Gesetz allerdings nicht modernisieren.

Eine Modernisierung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) halte ich jedoch für wichtig, um einerseits weiterhin dem Verbraucherschutz gerecht zu werden und gleichzeitig seriösen Anbietern ihr Business nicht unnötig zu erschweren.

Der Weg, den ich sehe, auch wenn er nicht ganz einfach sein wird:

UPDATE: Das Thema war auch Gegenstand der Koalitionsverhandlungen im Frühjahr 2025. Hier eine Stellungnahme zu den Reformplänen vom Bundesverbandes der Fernstudienanbieter.

IX. Wie kann ich dich unterstützen?

Wie schon erwähnt: Ich führe keine Rechtsberatung durch. Gleichwohl ist mir mein juristischer Hintergrund als ehemalige Rechtsanwältin durchaus nützlich.

Doch wie aus dem Beitrag schon klar geworden sein dürfte: Mit geht es um das ganzheitliche Vorgehen.

Der beste Start ist meine Community für langjährige Solopreneure.

Außerdem melde dich gern an zum Newsletter oder für ein Gespräch mit mir zum Kennenlernen und Ausloten weiterer Möglichkeiten.


Der Originalbeitrag erschien am 30.05.2023 auf meiner Website  www.MonikaBirknerFreedomBusiness.de .

Letztes Update: 15.07.2025


Über Monika Birkner

Hi, ich bin Monika und unterstütze langjährige & vielseitige Solopreneure, für die grundlegende Veränderung ansteht, bei der Business Transformation: Von der neuen Vision & Neu-Positionierung im Markt über den Business-Umbau & die Skalierung bis hin zur Wahlfreiheit, ihr Business selbst fortzuführen oder in andere Hände zu übergeben.


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